Aktueller Beitrag
Nicola Ketterl und Sabine Loder : Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft PSP-BeiträgeHier finden Sie immer wieder neue, interessante Informationen zu aktuellen Fragestellungen aus den Bereichen Recht, Wirtschaftprüfung und Steuern. Bitte beachten Sie den Legal Disclaimer. Wenn Sie Interesse an einem konkreten Thema haben, das wir an dieser Stelle aufgreifen sollten, dann schreiben Sie uns! Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Vorschläge und Kritik.
Private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
Die steuerliche Erfassung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft führte in der Vergangenheit aufgrund verschiedener BFH-Entscheidungen vermehrt zur Rechtsunsicherheit in der Praxis. Das BMF hat hierzu nunmehr in einem Schreiben vom 03.04.2012 (IV C 2 S 2742/08/10001) Stellung genommen.
Die Regelung der eigenen Nachfolgege
Die Unternehmensnachfolge ist ein viel diskutiertes und häufig angemahntes, angesichts dessen aber erstaunlich wenig umgesetztes Thema. Nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen steuerlichen Fallstricke muss hier frühzeitig an
Geplatzter Unternehmenserwerb - Behandlung von vergeblichen Due Diligence-Kosten
Kommt der Erwerb eines Unternehmens zustande, so stellen die Kosten für eine durchgeführte Due Diligence ab der getroffenen Erwerbsentscheidung Anschaffungsnebenkosten dar. Doch was passiert, wenn der Unternehmenserwerb trotz oder gerade wegen einer intensiven Due Diligence nicht zustande kommt ?
Überarbeitetes Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz
Deutschland und die Schweiz hatten sich am 21.09.2011 auf eine Überarbeitung und Erweiterung der zwischen den beiden Ländern bestehenden Steuerabkommen geeinigt. Das neu ausgehandelte Steuerabkommen hat die steuerliche Behandlung von Schwarzgeldern zum Gegenstand, die von deutschen Steuerpflichtigen in der Schweiz deponiert wurden. Auf Druck der Europäischen Union und der deutschen Opposition wurden nun durch ein Ergänzungsprotokoll vom 05.04.2012 weitere Anpassungen an dem Steuerabkommen vorgenommen. Bei Umsetzung durch den deutschen und den Schweizer Gesetzgeber soll das Steuerabkommen in der jetzigen Fassung am 01.01.2013 in Kraft treten.
Bessere Verlustverrechnung im Vorfeld von Beteiligungserwerben
In unserem Newsletter März/April 2011 hatten wir Sie ausführlich über ein für Steuerpflichtige positives Urteil des Finanzgerichts Münster zu den Verlustabzugsbeschränkungen des § 8c KStG informiert. Diese Rechtsprechung wurde nunmehr vom Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren bestätigt. Das entsprechende Urteil hierzu wurde am 29.02.2012 veröffentlicht. |